Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für kostenpflichtige Veranstaltungen des Packaging Valley Germany e. V.
1 Geltungsbereich, Organisator, Veranstaltung
1.1 Der Verein Packaging Valley Germany e. V. (nachfolgend „Packaging Valley“ oder „Organisator“) mit Sitz in Waiblingen, organisiert kostenpflichtige Online- oder Präsenzveranstaltungen im Interesse der Mitgliedsunternehmen. Für die Teilnahme an kostenpflichtigen Präsenz- und Online-Veranstaltungen, die zum Teil zusammen mit anderen Gesellschaften und Partnern durchgeführt werden, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist ausschließlich für Vertreter von Unternehmen, Selbstständige und sonstige gewerbliche Organisationen zulässig. Eine Teilnahme durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung akzeptieren Teilnehmer diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen finden keine Anwendung, sofern Packaging Valley diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Zusätzliche oder widersprechende Vertragsbedingungen der Teilnehmer gelten nur, wenn Packaging Valley sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
2 Durchführung der Veranstaltung
2.1 Die Organisation von Veranstaltungen orientiert sich an den Interessen der Mitgliedsunternehmen. Die Beurteilung der Interessen zur Durchführung einer Veranstaltung liegt im freien Ermessen von Packaging Valley. Es besteht kein Anspruch auf die Planung oder Organisation bestimmter Veranstaltungen.
2.2 Inhalt und Umfang der im Zusammenhang mit den Veranstaltungen angebotenen Leistungen ergeben sich aus der Veröffentlichung und den Anmeldeunterlagen zur jeweiligen Veranstaltung.
3 Anmeldung und Vertragsschluss
3.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen kann elektronisch (z. B. über ein Online-Formular oder per E-Mail) oder in Textform erfolgen. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar.
3.2 Der Vertrag über die Teilnahme kommt erst durch eine Anmeldebestätigung (per E-Mail oder in Textform) zustande. Erfolgt keine Bestätigung (bspw. da die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist), entsteht keine Zahlungspflicht.
3.3 Alle Anmeldedaten müssen vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss von der Teilnahme führen.
4 Zahlungsbedingungen
4.1 Für die Teilnahme an kostenpflichtigen Veranstaltungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben, deren Höhe sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ergibt. Sofern nicht gesondert ausgewiesen verstehen sich die angegebenen Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Wenn nicht anders angegeben, wird die Teilnahmegebühr mit der Anmeldebestätigung in Rechnung gestellt. Die Teilnahmegebühr ist spätestens zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen. Sofern in der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist, ist die Teilnahmegebühr unmittelbar nach Erhalt der Rechnung fällig. Mögliche Zahlungsmethoden sind bei der Anmeldung oder in der Anmeldebestätigung angegeben.
4.3 Geraten Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB in gesetzlicher Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale in Höhe von 40,00 Euro von Packaging Valley geltend gemacht werden. Weitergehende Ansprüche (z.B. Erstattung von Mahnkosten) bleiben vorbehalten. Zudem behalten wir uns vor, Teilnehmer bei Zahlungsverzug von Veranstaltungen auszuschließen.
4.4 Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung, die auf den Teilnehmer zurückzuführen ist, besteht kein Rückerstattungsanspruch des Entgelts. Es sei denn, es ist eine rechtmäßige Stornierung oder ein rechtmäßiger Rücktritt erfolgt.
4.5 Packaging Valley kann die Rechnungsstellung und den Einzug des Teilnahmebeitrags an beauftragte Dienstleister übertragen.
5 Stornierungsbedingungen (Rücktritt durch Teilnehmer)
5.1 Eine Stornierung muss über die Anmeldeplattform oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Organisator. Die nachfolgend genannten Stornierungskosten fallen an:
• Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung (100 % Rückerstattung).
• 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr werden fällig.
• Weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: die volle Teilnahmegebühr wird fällig (keine Erstattung).
5.2 Erfolgt eine Stornierung nach bereits erfolgter Zahlung, erfolgt eine etwaige Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen. Alternativ kann eine Ersatzperson benannt werden, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und der Organisator rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn informiert wird.
6 Absage, Verschiebung oder Programmänderungen durch den Organisator
6.1 Der Organisator behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, zu verkürzen oder zu verlängern oder zu verschieben, z. B. bei Erkrankung von Referentinnen oder Referenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder bei Eintritt eines unvorhergesehenen Ereignisses, wie beispielsweise Streik, politische Unruhe, Bürgerkrieg, Unglücksfall, Katastrophe, Epidemie oder Pandemie, politischer Umsturz oder Terroranschlag, welches nicht im Verantwortungsbereich von Packaging Valley liegt, eine solche Maßnahme erfordert oder vernünftigerweise gebietet.
Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt zeitnah. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden bei Ausfall einer Veranstaltung zurückerstattet oder können bei einer Verschiebung auf den neuen Termin angerechnet werden. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art sind ausgeschlossen. Geringfügige Änderungen im Programm (z. B. Wechsel von Referenten) berechtigen nicht zur Stornierung, sofern der Rahmen der Veranstaltung gewahrt bleibt.
6.2 Hat der Teilnehmer infolge einer solchen ändernden Maßnahme an der Teilnahme kein Interesse, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich gegenüber Packaging Valley erklärt werden. Der Teilnehmer hat im Falle der Verschiebung, Verkürzung, Verlängerung oder Schließung keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen Packaging Valley.
7 Haftung
7.1 Teilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung an Veranstaltungen teil. Der Organisator haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Organisator nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7.2 Dieselben Haftungsbegrenzungen gelten, wenn Packaging Valley zur Erfüllung der Verpflichtung Erfüllungsgehilfen oder sonstige Dritte einsetzt.
7.3 Die Teilnehmer werden durch Rundschreiben und sonstige Informationen über die Durchführung der Veranstaltung unterrichtet. Nachteilige Folgen, die sich durch das Nichtbeachten dieser Rundschreiben für den Teilnehmer ergeben, hat dieser selbst zu vertreten.
8 Verjährung
Alle Ansprüche des Teilnehmers gegen Packaging Valley verjähren nach Ablauf von 12 Monaten. Die Frist beginnt mit dem auf das Ende der Veranstaltung folgenden Tages zu laufen.
9 Datenschutz
9.1 Packaging Valley verarbeitet die personenbezogenen Daten (z. B. Name, Kontaktdaten, Firmenzugehörigkeit) im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Unter Einhaltung der Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) sowie unter Einhaltung von EU-Bestimmungen zum Datenschutz (u. a. EU-Datenschutzgrundverordnung) werden die dem Packaging Valley übermittelten Daten gespeichert und im Rahmen der Antragsbearbeitung bzw. Durchführung der Veranstaltung an die hierfür zuständigen Stellen weitergeleitet.
9.2 Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass unternehmensbezogenes Bild- und Videomaterial für Öffentlichkeitsarbeit genutzt wird. Der Teilnehmer wird auch darauf hingewiesen, dass während der Veranstaltung Foto- und/oder Filmaufnahmen gemacht werden, auf denen der Teilnehmer abgebildet sein kann. Packaging Valley kann diese Aufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verwenden solange der Teilnehmer hiergegen keinen schriftlichen Widerspruch einlegt. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung für Veranstaltungen von Packaging Valley zu finden.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen von Packaging Valley ist Waiblingen.
10.2 Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen von Packaging Valley unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers gelten nicht.
10.4 Änderungen zu den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Packaging Valley bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.10.5 Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder wird, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Packaging Valley nicht insgesamt unwirksam. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem gewünschten Zweck am nächsten kommt.
10.6 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.
Packaging Valley Germany e. V.
Scheuerngasse 4
71332 Waiblingen
Stand: April 2025